Aussteller

Peter Rindsfus Rechtsanwalt

  Menschen, Fahrzeuge und Verkehr sind u.a. die Bestandteile des Fuhrparkrechts.

Dieses Thema lässt viele rechtliche Bereiche zusammenfließen. Von der Führerscheinkontrolle bis zu den Problematiken der Rückgabe von Leasingfahrzeugen, von der Halterhaftung und Dienstwagenüberlassungsverträgen bis zur UVV gehört alles dazu.  Als Verbandsjurist des Fuhrparkverbandes, als Referent bei der DEKRA für Fuhrparkrecht finden viele Fuhrparkmanager hier einen kompetenten Ansprechpartner, der Hilfestellungen geben kann, Lösungen anbietet oder ganz konkret die Ansprüche durchsetzt, die im täglichen Leben eines Fuhrparkmanagers anfallen. 

Juristisches Wissen, das nicht nur angewendet, sondern auch geschult wird, damit Fuhrpark-manager ihren Job machen können. 

Gezielte Unterstützung, wenn es erforderlich ist!

Unser Portfolio umfasst:

  • Fuhrparkrecht (Halterhaftung, Führerscheinrecht, Werkverkehr, Berufskraftfahrerqualifikation, UVV, Sozialvorschriften,            Arbeitsrecht)
  • Leasingrecht
  • Abwicklung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen
  • Fahrzeugkaufrecht
  • Werkvertragsrecht/Reparaturaufträge
  • Automietrecht
  • Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten
  • Fuhrpark spezifische Schulungen

Alle diese Aspekte finden ihren Niederschlag in der täglichen Arbeit unseres Büros. 

                                        Profis, die wissen, wie es geht!

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Fuhrparkentscheider sind: Angestellte/Mitarbeiter eines Unternehmens, in dem sie für die Auswahl/Beschaffung/Einkauf/Organisation der firmeneigenen Dienstwagen zuständig sind. Ebenso zählen als Fuhrparkentscheider die Inhaber von beispielsweise kleinen Handwerks- und Servicebetrieben mit eigenen Fahrzeugen.

Keine Fuhrparkentscheider sind: beispielsweise Anbieter von Dienstleistungen, Vertriebsmitarbeiter von nicht ausstellenden Unternehmen oder Vertriebsmitarbeiter von nicht ausstellenden Autohäusern.

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