Aussteller

Kasten & Pichler Rechtsanwälte

Die auf Fuhrparkrecht spezialisierte Kanzlei hat sich auf die Beratung und Vertretung rund um Ihre Flotte spezialisiert. Vom kleinen Familienunternehmen bis hin zur weltweit agierenden Firmen, von PKW über LKW. Unzählige Rechtsgebiete greifen hier ineinander, Compliance im Flottenmanagement ist hier eines der Schwerpunkte. Die rechtlichen Besonderheiten reichen vom Verkehrsrecht, Versicherungsrecht über das Arbeitsrecht bis hin zum Ordnungswidrigkeitenrecht und sind jeweils aus dem Blickwinkel Ihres Fuhrparks zu betrachten. Hierzu bieten wir Ihnen auf Wunsch gerne den Service der elektronisch geführten Webakte für das Schadensmanagement an. Es handelt sich dabei um einen sicheren „online-Aktenschrank“, anhand dessen Sie jederzeit und von überall Zugriff auf Ihre Akten haben. 

Wir beraten und vertreten Unternehmen mit kleinen und großen Fahrzeugflotten je nach Bedarf rund um: 

  • Versicherungsverträge / Flottenverträge
  • Strategische Schadenregulierung bei Kfz-Unfällen / Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Überprüfung oder Erstellung von Dienstwagenüberlassungsverträgen
  • Delegation von Halterpflichten
  • Ordnungswidrigkeiten (vom Bußgeld bis zum Fahrverbot)
  • Unfallverhütungsvorschriften / Führerscheinkontrolle / Fahrerlaubnisrecht / Fahrtenbuchauflage
  • Sozialvorschriften (Berufskraftfahrerqualifikation, Lenk- und Ruhezeiten)
  • Beratung rund um die Leasingrückgabe

Zum Thema Verkehrsrecht veröffentlichen wir regelmäßig in diversen Fachzeitschriften und Fachbüchern. Ebenso halten wir bundesweit Seminare für Fuhrparkleiter und Fuhrparkverantwortliche, sowohl als Referenten für die Ausbildung der Dekra zum Zertifizierten Fuhrparkmanager, als auch als Verbandsanwälte für den Bundesverband Fuhrparkmanagement oder als auf die Firmen zugeschnittene Inhouse-Seminare. 

Sprechen Sie uns einfach an! 

Ansprechpartner vor Ort:  Roman Kasten, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht  Inka Pichler-Gieser, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht

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Fuhrparkentscheider sind: Angestellte/Mitarbeiter eines Unternehmens, in dem sie für die Auswahl/Beschaffung/Einkauf/Organisation der firmeneigenen Dienstwagen zuständig sind. Ebenso zählen als Fuhrparkentscheider die Inhaber von beispielsweise kleinen Handwerks- und Servicebetrieben mit eigenen Fahrzeugen.

Keine Fuhrparkentscheider sind: beispielsweise Anbieter von Dienstleistungen, Vertriebsmitarbeiter von nicht ausstellenden Unternehmen oder Vertriebsmitarbeiter von nicht ausstellenden Autohäusern.

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