Aussteller

Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH

Kanzlei Voigt Rechtsanwälte: Ihre Experten im Verkehrs- und Flottenrecht 

  • 1. Schadenregulierung:  Flotten Business ist auch immer Schaden Business und der Unfallschaden ist unsere Kernkompetenz. Dem Fachwissen aus über 45 Jahren Erfahrung und mehreren Zehntausend Schäden pro Jahr, vertrauen bundesweit Flottenbetreiber, wenn es um Unfallschäden, Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsstraftaten und juristischen Fragen rund um die Fahrzeugflotte geht. An über 25 Standorten in Deutschland sind wir persönlich für Sie erreichbar. Das Team aus über 300 Mitarbeitern und 90 eigenen Anwälten kann auch Sie unterstützen. 

  • 2. Juristische Beratung: Speziell für PKW- und NFZ-Flotten sind wir auch DER Ansprechpartner, wenn es um flottenspezifische Verträge geht. Lieferantenverträge, Dienstwagenüberlassungsvereinbarungen und Anderes, was in einem Fuhrpark professionell geregelt sein soll, ist bei uns in den besten Händen. 

  • 3. NFZ-Fuhrpark-Services: Eine NFZ-Kontrolle gehört in unserer Zeit zu einem ganz normalen Vorgang. Ob BAG oder Polizei diese durchführen, ist grundsätzlich egal. Der Fahrer empfindet die Kontrolle als außergewöhnlich, obwohl diese zum normalen Berufsbild des NFZ-Fahrers gehört. Im digitalen Zeitalter ist es ein Leichtes, Ihr Unternehmen im Zusammenhang mit der Kontrolle im NFZ im Bereich der Sozialvorschriften und der Arbeitszeitvorschriften zu bewerten. Die Ergebnisse führen mit fast 100 %-iger Sicherheit auch zu einem Bußgeldverfahren gegen das verantwortliche Verkehrsunternehmen. Bevor es zu einer Vor-Ort-Kontrolle kommt, informieren Sie einen Rechtsexperten der Kanzlei Voigt. In einem Fuhrpark-Stresstest durchleuchten die Experten Ihren Fuhrpark, prüfen u. a. die Fahrer und die gesammelten Daten. Die Ergebnisse werden zusammengefasst und Sie erhalten bereits vor dem eigentlichen Anhörungsverfahren eine erste Lageeinschätzung.  

Sprechen Sie uns gerne an unter: www.kanzlei-voigt.de, www.lkw-stresstest.de, 

Telefonnummer 0231 60008220 oder per E-Mail: zentrale@kanzlei-voigt.de 

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Fuhrparkentscheider sind: Angestellte/Mitarbeiter eines Unternehmens, in dem sie für die Auswahl/Beschaffung/Einkauf/Organisation der firmeneigenen Dienstwagen zuständig sind. Ebenso zählen als Fuhrparkentscheider die Inhaber von beispielsweise kleinen Handwerks- und Servicebetrieben mit eigenen Fahrzeugen.

Keine Fuhrparkentscheider sind: beispielsweise Anbieter von Dienstleistungen, Vertriebsmitarbeiter von nicht ausstellenden Unternehmen oder Vertriebsmitarbeiter von nicht ausstellenden Autohäusern.

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