Aussteller

Bikeleasing-Service GmbH & Co. KG

Dienstradeln erlebt Boom wie nie, hochwertige Fahrräder für die Mitarbeiter zur geschäftlichen und privaten Nutzung.

Trendthema Dienstrad – viele Vorteile für beide Seiten Dienstrad statt Dienstwagen: Deutschland setzt weiterhin auf den Trend. Mit steigender Tendenz leasen Firmen für Ihre Belegschaft Dienstfahrräder für geschäftliche und private Fahrten und ermöglichen ihren Angestellten durch Gehaltsumwandlung Nutzung und/oder Erwerb für rund ein Drittel der herkömmlichen Kosten. Durch den Erlass der obersten Finanzbehörden liegt die Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils bei 0,25% für Diensträder und Dienstpedelecs (bis 25 km/h), ab dem 1.1.2020. Die Unternehmen selbst haben nahezu kaum Aufwand. Die Bikeleasing-Service GmbH bedient mit ihrem Konzept Unternehmen in ganz Deutschland. Vom Wettbewerb unterscheidet sich der Leasing-Anbieter durch sein umfassendes „Service-Gepäck“. Neben der reinen Leasing-Leistung überzeugt Bikeleasing-Service mit einer eigenen Schadenabteilung, einer App zur Verwaltung der Vertragsdaten und vor allem einem Rundum-Versicherungsschutz, den es so auf dem Markt nicht gibt. Die mit dem ERGO Innovationspreis 2018 ausgezeichnete Arbeitgeber-Ausfallversicherung leistet unter anderem im Falle von Kündigung und Langzeiterkrankung. Diebstahl, Vandalismus sowie optional Verschleiß sind ohne Selbstbeteiligung über die Premium bzw. Premium plus-Versicherung abgedeckt. Der Dienstleister Bikeleasing-Service GmbH & Co. KG positioniert sich mit über 20.000 Unternehmen und langjähriger Erfahrung als erfahrener Anbieter in diesem Segment. 

Mitarbeiterbindung, Umweltvorteil, Wunschrad – alles inklusive  Unternehmen profitieren gleich in mehrfacher Hinsicht vom zeitgemäßen Bikeleasing des Anbieters: Steuerersparnis, Mitarbeiterbindung, Imagestärkung, Verbesserung der CO2-Bilanz und Entspannung der Parkplatzsituation auf dem Firmengelände. Mehr Informationen sowie einen Vorteilsrechner unter www.bikeleasing.de

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Fuhrparkentscheider sind: Angestellte/Mitarbeiter eines Unternehmens, in dem sie für die Auswahl/Beschaffung/Einkauf/Organisation der firmeneigenen Dienstwagen zuständig sind. Ebenso zählen als Fuhrparkentscheider die Inhaber von beispielsweise kleinen Handwerks- und Servicebetrieben mit eigenen Fahrzeugen.

Keine Fuhrparkentscheider sind: beispielsweise Anbieter von Dienstleistungen, Vertriebsmitarbeiter von nicht ausstellenden Unternehmen oder Vertriebsmitarbeiter von nicht ausstellenden Autohäusern.

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