Wir beraten Flottenversicherer, Autovermietungen, Leasinggesellschaften, Carsharingunternehmen sowie Fuhrpark- und Flottenbetreiber in allen rechtlichen Fragen des Fuhrparkrechts und des Fuhrpark-Managements.
Ein komplexes Rechtsgebiet wie das Verkehrsrecht, in dem versicherungs-, haftungs-, straf- und verwaltungsrechtliche Aspekte aufeinander treffen, bedarf reibungslos ineinander greifender Arbeitsabläufe. Dies ist vor allem bei der Regulierung umfangreicher Stückzahlen im Großkundengeschäft entscheidend.
Gemeinsam mit unseren Mandanten legen wir die jeweiligen Prozessabläufe fest. Unsere Korrespondenz erfolgt in aller Regel elektronisch. Hierdurch wird die Schadenabwicklung erheblich verkürzt und der Arbeitsaufwand gering gehalten. Unsere Anbindung an das GDV-Schadennetz unterstützt die Abwicklung.
Ein regelmäßiges Reporting über den Sach- und Verfahrensstand gehört für uns zum Standard. Zudem bieten wir unseren Mandanten durch eine gezielte telefonische Beratung an, fremdverschuldete Verkehrsunfälle frühzeitig zu erkennen. Auch dies trägt zu einer deutlichen Verbesserung der Schadenquote bei.
Für ausgewählte Vortragsthemen, Mitarbeiterschulungen und Workshops stehen Ihnen unsere Fachanwälte im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung.