Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). In den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung, Energie und Wirtschaftsprüferaufsicht nimmt es wichtige administrative Aufgaben des Bundes wahr.
Eine Kernaufgabe des Amtes ist die Ausfuhrkontrolle. Eingebunden in die Exportkontrollpolitik der Bundesregierung wirkt das BAFA als Genehmigungsbehörde in enger Kooperation mit anderen Bundesbehörden an einem komplexen Exportkontrollsystem mit. Die Ausfuhrkontrollen orientieren sich im Rahmen internationaler und gesetzlicher Verpflichtungen am Sicherheitsbedürfnis und außenpolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland. So bedürfen bestimmte Güter bei der Ausfuhr in bestimmte Länder einer Genehmigung. Zu den außenwirtschaftlich relevanten Aufgaben des BAFA gehört zudem die Durchführung der im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik der Europäischen Union getroffenen Einfuhrregelungen.
Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung ist die Abwicklung von Programmen für kleine und mittlere Unternehmen, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Zugleich soll ein wirksamer Beitrag zur Beschäftigungspolitik geleistet, die Existenzgründungsbereitschaft erhöht und die Gefahr einer unzureichenden Anpassung an den permanenten strukturellen Wandel verhindert werden.
Im Bereich Energie fördert das BAFA energieeffiziente Techniken wie Querschnittstechnologien, Kraft-Wärme-Kopplung, Klima- und Kälteanlagen oder Wärmenetze. Weiterhin werden Maßnahmen zur Energieeinsparung gefördert, beispielsweise die Energieberatung für Wohngebäude, die Energieberatung für den Mittelstand, Energiemanagementsysteme für Unternehmen sowie die Beratungen zum Energiesparcontracting für Kommunen. Mit Zuschüssen nach dem Marktanreizprogramm reizt das BAFA die Nutzung erneuerbarer Energien an. Das BAFA fördert außerdem neben Elektroautos auch Plug-in-Hybride.
Eine zentrale Rolle kommt der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im BAFA zu, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Fragen der Energieeffizienz unterstützt, den Energiedienstleistungsmarkt beobachtet und für die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) erstellt. Schließlich setzt das BAFA die Besondere Ausgleichsregelung zur Begrenzung der EEG-Umlage stromintensiver Unternehmen um.
Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beaufsichtigt Berufsangehörige und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzliche Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse vornehmen und übt die öffentliche fachbezogene Aufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer aus.